Hintergrund
Bereits seit 2017 fördert das Entgelttransparenzgesetz die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Durch die Entgelttransparenz-Richtlinie der EU werden die Transparenzanforderungen für Arbeitgeber verschärft.
Informationen des BMBFSFJ zum Entgelttransparenzgesetz erhalten Sie unter: www.iww.de/s15455. Die Mitteilung des BMBFSFJ zur Entgelttransparenz-Richtlinie der EU ist über diesen shortlink abrufbar: www.iww.de/s15717.