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Fragen und Antworten zur Aktivrente
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit dem Jahr 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat nach § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei erhalten (es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an). Zu dieser sogenannten Aktivrente hat das Bundesfinanzministerium nun einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 16.3.2026, abrufbar unter: www.iww.de/s15439). Dabei werden sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Sonderfragen für Arbeitgeber beantwortet.